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Dem Aligner auf den Zahn gefühlt

5 Fragen und Antworten zur Zahnkorrektur per transparenter Zahnschiene.

4 Min.

Foto: pixabay.com

Wenn es um die Korrekturen von Zahnfehlstellungen geht, sind feste und lose Zahnspangen bereits in aller Munde. Doch auch transparente Zahnschienen beziehungsweise Zahnspangen, wie die Aligner ebenfalls genannt werden, werden immer beliebter. Was können sie? Wie lange dauert es, wenn es darum geht, einen Kreuzbiss, seinen Überbiss oder eine andere Fehlstellung mit ihrer Hilfe begradigen zu lassen? Und was ist in Bezug auf die Kosten und deren Übernahme durch die Krankenkassen relevant? Wir haben einige der Antworten auf genau diese Fragen zusammengestellt.

Zahnfehlstellungen sind keine Seltenheit – deren Korrekturen ebenfalls nicht

Ob

  • Kreuzbiss,
  • offener Biss,
  • tiefer Biss,
  • Überbiss oder
  • Zahnlücke –

sie alle kommen häufiger in den Gebissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor. Dabei erweisen sich manche Ausprägungen als so gravierend, dass sie aus medizinischer Sicht unbedingt behandelt werden sollten. Andere hingegen werden eher als ästhetische Beeinträchtigung gewertet. Welcher konkrete Schweregrad etwa bei einem Überbiss vorliegt, können Zahnmediziner mithilfe des IOTN, des internationalen Index der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit, genauer eingrenzen. Dementsprechend können sie auch darüber befinden, ob die Korrektur von Zahnfehlstellungen mithilfe eines Aligners bei einer bestimmten Person Aussichten auf Erfolg haben kann oder ob ein anderes Korrektursystem gewählt werden sollte. Grund genug also, sich den transparenten Zahnschienen genauer zu beschäftigen.

Und das sind die 5 häufigsten Fragen zu transparenten Zahnschienen

Wie effektiv sind durchsichtige Zahnspangen?

Grundsätzlich können Zahnkorrekturen wie etwa bei einem Kreuzbiss oder einem Überbiss mithilfe von Alignern vorgenommen werden, wenn die Voraussetzungen dafür stimmen. Eine Garantie für einen Behandlungserfolg gibt es dabei jedoch nicht. Dementsprechend muss im Zuge eines Vorgesprächs und einer Voruntersuchung geklärt werden, ob eine Zahnschienen-Behandlung überhaupt infrage kommt. Stichwort Einstufung im IOTN, dazu später noch mehr. Und selbst innerhalb der Behandlung sind viel Disziplin, eine gründliche Zahnpflege und regelmäßige Kontrollen notwendig.

Welche Aligner sind die besten?

Diese Frage kann nur individuell beantwortet werden, da es verschiedene Anbieter von Zahnschienen-Systemen gibt. Um sie für sich selbst möglichst umfassend beantworten zu können, gilt es, diese im Hinblick auf verschiedene Aspekte zu vergleichen und zu prüfen. Darunter fallen etwa

  • der Korrekturumfang,
  • die Option auf (zusätzliche) fachärztliche Betreuung vor Ort oder
  • die Übernahme der Haftung im Fall von Behandlungsfehlern.

In jedem Fall wichtig – unabhängig davon, ob ein Kreuzbiss, ein Überbiss oder eine andere Zahnfehlstellung behandelt werden soll: Erst dann unterschreiben, wenn alle offenen Fragen geklärt sind – und wenn ein Kostenvoranschlag vorliegt. Dieser ist besonders für eine (Teil-) Kostenerstattung durch Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen relevant, dazu im letzten Abschnitt noch mehr Informationen.

Wie viel Zeit setzt die Behandlung mit einer Zahnschiene voraus?

Abhängig vom Schweregrad der Zahnfehlstellung und dem Behandlungsverlauf sollten einige Monate bis wenige Jahre bis zum Abschluss der Behandlung eingeplant werden.

In welcher Höhe liegen die Kosten für eine Aligner-Therapie?

An dieser Stelle gilt das gleiche wie bei der einzukalkulierenden Zeit: alles eine Frage des individuellen Umfangs. Tendenziell lässt sich festhalten, dass leichtere Fehlstellungen und deren Korrekturen 1.500 € bis 1.800 € oder etwas mehr kosten. Es gibt aber natürlich auch gravierendere Fälle, in denen mit 3.500 € bis 6.500 € gerechnet werden muss. Umso wichtiger also, sich vor dem Vertragsabschluss und Behandlungsbeginn genau über das, was passieren soll, den damit verbundenen Aufwand und die dazugehörigen Kosten zu informieren.

Wie sieht es mit der Kostenübernahme durch Krankenkassen aus?

Von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht, bei den privaten Kassen hängt es vom ausgesuchten Versicherungspaket ab.

Das liegt daran, dass im IOTN ganz klar geregelt ist, welche Zahnfehlstellungen als schwerwiegend eingestuft werden. Die Bandbreite reicht dabei von 1 (gering) bis 5 (sehr hoch). Die Fehlstellungen, die für eine Korrektur per Zahnschiene infrage kommen, liegen in den Bereichen 1 bis 3. Damit verbundene Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch als ästhetische Behandlungen eingestuft und die dabei anfallenden Behandlungskosten daher nicht getragen. Allerdings müssen erwachsene Patientinnen und Patienten selbst bei Fehlstellungen in den Bereichen 4 und 5 immer noch ein Fünftel der Kosten selbst übernehmen.

Wie bereits angesprochen, kann es jedoch sein, dass eine private Krankenkasse einen Anteil der Kosten übernimmt. Wesentlich dafür sind

  • eine Prüfung des abgeschlossenen Vertrags im Hinblick darauf, ob er Aligner-Behandlungen einschließt,
  • das Darauf-Achten, ob der gewählte Kieferorthopäde Vertragskieferorthopäde mit ÖGK-Vertrag oder Wahlkieferorthopäden ohne Kassenvertrag ist und
  • das Vorlegen eines potenziellen Behandlungsplans inklusive Kostenvoranschlag vor dem Vertragsabschluss mit dem Zahnschienen-Anbieter.

Wie bei Gehaltsverhandlungen gilt also auch in Bezug auf die Kostenübernahme bei der Aligner-Therapie: An einer gründlichen Vorbereitung kommen Sie einfach nicht vorbei!

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