Wir verlosen 2×2 Kinogutscheine für den Film „ONE LIFE“

© Constantin Film

„Wenn etwas nicht unmöglich ist, dann muss es einen Weg geben!“

Mit dieser Lebenseinstellung schrieb Sir Nicholas ‚Nicky‘ Winton (Anthony Hopkins) Geschichte, als er in einem Wettlauf gegen die Zeit kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 669 Kinder vor den Nazis rettete: Dezember 1938. Der junge Londoner Börsenmakler Nicholas Winton (Johnny Flynn) erfährt über einen Freund von den entsetzlichen Zuständen in den tschechischen Flüchtlingslagern. Kurzentschlossen fährt er nach Prag und erlebt aus erster Hand, wie jüdische Familien auf der Flucht vor Verfolgung ohne Obdach und Essen ihrem Schicksal ausgeliefert sind. Bestürzt entwickelt er einen waghalsigen Plan. Und so beginnt mit Unterstützung seiner tatkräftigen Mutter (Helena Bonham Carter) in London und einer Hilfsorganisation vor Ort eine beispiellose Rettungsaktion – immer bedroht von der nahenden Invasion der Faschisten. Wie viele Kinder können sie retten, bevor die Grenzen geschlossen werden?

London 1988. Noch Jahrzehnte später wird Winton vom Schicksal der Kinder verfolgt, die er nicht retten konnte. Erst als die BBC-Fernsehshow „That‘s Life“ die überlebenden „Winton-Kinder“ ausfindig macht und diese unglaubliche Geschichte ans Licht bringt, vermag er sich seinem Kummer und den Schuldgefühlen stellen, die er so lange mit sich herumgetragen hat.

Hier geht’s zum Trailer!

Teilnahmeschluss ist der 03.04.2024

Persönliche Daten

    truefalse truefalse truefalse truefalse

    Rechtliches, Widerruf, Datenschutz

    Informationen über Test- und Aboangebote, Veranstaltungen, Wettbewerbe und Gewinnspiele, Vorteilsangebote und Serviceleistungen der Bundesländerinnen für Abonnenten und Leser sowie Newsletter mit Nachrichteninformationen betreffend die (I) Bundesländerinnen (Print, Online und Social-Media-Auftritt) sowie (II) sonstige Nachrichten- und Unterhaltungsmedien der Bundesländerinnen

    Hierzu dürfen die Informationen welche Vertragsbeziehungen zwischen mir und der Gruppe der Bundesländerinnen bestanden haben und bestehen, ausgewertet und analysiert werden. Zu diesem Zweck dürfen meine oben angeführten Daten von der Gruppe Bundesländerinnen verarbeitet sowie innerhalb der Unternehmen der Gruppe der Bundesländerinnen (, sowie MOHO Medienservice GmbH und New Media Online GmbH) übermittelt werden.

    Hinweis auf das Widerrufsrecht: Diese Zustimmung kann jederzeit gegenüber der Life Style Magazin Verlags GmbH, Brunecker Straße 3, 6020 Innsbruck, [email protected] (als Ansprechpartner der Gruppe der Bundesländerinnen) widerrufen werden. Der Widerruf wirkt, sobald die Widerrufserklärung zugeht und lässt bereits auf Grund der erteilten Zustimmung erfolgte Verarbeitungen unberührt und wirkt sich auf sonstige bestehende Vertragsbeziehungen mit den oben angeführten Gesellschaften in der Gruppe der Bundesländerinnen nicht aus. Hier die Datenschutzinformationen lesen.

    Bei Gewinnspielen werden die Gewinner durch Ziehung ermittelt und in weiterer Folge über die bekanntgegebene E-Mail-Adresse über den Gewinn verständigt. Die Preise können nicht in bar abgelöst werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Moser Holding sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen. Preise, die vom Gewinner nicht innerhalb der in der Verständigung über den Gewinn angegebenen Zeitspanne eingelöst werden, verfallen. Dieses Gewinnspiel dient der Interessentenakquise zur Direktwerbung. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist daher nur in Verbindung mit der Erteilung der Zustimmungserklärung zur Kontaktaufnahme möglich.

    Die Gewinner:innen werden mittels Verlosung bestimmt und benachrichtigt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten im Gewinnfall zum Versand des Gewinns an Dritte (Partner, welcher den Gewinn zur Verfügung stellt) weitergeleitet werden. Es wird keine Haftung für den Gewinn, etwaige Mängel oder sonstige Schäden, die mit der Nutzung in Zusammenhang stehen, übernommen. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Der Rechtsweg, sowie eine Barablöse sind ausgeschlossen.