Weihnachtsfeier: Diese Dos & Don‘ts solltest du beachten
Auf diese Dinge solltest du bei Firmenfeiern achten
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Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und somit rückt auch die Firmen-Weihnachtsfeier immer näher. Auf was du dabei achten solltest und ab wann es arbeitsrechtliche Folgen gibt, haben wir bei der Arbeiterkammer nachgefragt.
Muss der:die Arbeitgeber:In alle Mitarbeiter:innen einladen?
Werden bestimmte Mitarbeiter:innen von der Weihnachtsfeier ausgeschlossen, kann den:die Arbeitgeber:in oder ein Diskriminierungs- oder Mobbingvorwurf treffen. Unbedenklich ist ein Ausschluss bestimmter Mitarbeiter:innen nur dann, wenn sachliche Gründe vorliegen, wie etwa eine dringende betriebliche Notwendigkeit, Arbeit zur Zeit der Weihnachtsfeier zu verrichten.
Ist die Teilnahme an der Weihnachtsfeier Pflicht?
Auch wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet, kann der:die Arbeitnehmer:in die Teilnahme an der Veranstaltung absagen. In diesem Fall muss jedoch gearbeitet werden, während die Kolleg:innen feiern.
Weihnachtsfeiern finden jedoch meistens außerhalb der Arbeitszeit statt, in diesem Fall hat der:die Arbeitgeber:in kein Recht, die Freizeit der Arbeitnehmer:innen zu beschneiden und die Teilnahme anzuordnen.
Gehört die feier zur Arbeitszeit?
Die Weihnachtsfeier gehört nur dann zur Arbeitszeit, wenn sie während der Arbeitszeit stattfindet. Wird jedoch nach Ende der Arbeitszeit weitergefeiert, entstehen bei der Teilnahme keine Überstunden.
Stellt unangemessenes Verhalten bei der Weihnachtsfeier in oder außerhalb der Arbeitszeit einen Entlassungsgrund dar?
Selbst wenn die Weihnachtsfeier in der Freizeit stattfindet, handelt es sich um eine Veranstaltung mit Nahebeziehung zum Arbeitsverhältnis, daher müssen Beschäftigte bei grobem Fehlverhalten, wie beispielsweise im Falle sexueller Belästigungen oder Beschimpfungen, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wie verhält es sich mit Alkoholkonsum?
Findet die Feier während regulärer Arbeitszeiten statt, ist ein Alkoholverbot durch das Weisungsrecht des:der Arbeitgeber:in unproblematisch.
Findet die Feier jedoch außerhalb der Arbeitszeit in der Freizeit der Arbeitnehmer:innen statt, ist ein Alkoholverbot in der Regel nicht zulässig. Unbenommen bleibt der:die Arbeitgeber:in, keine alkoholischen Getränke zu bezahlen oder anzubieten.
Ist ein Unfall, der sich bei der Feier bzw. am Nachhauseweg danach ereignet, ein Arbeitsunfall?
Bei einem Unfall während einer betrieblichen Feier ist der:die Arbeitnehmer:in über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine von dem:der Arbeitgeber:in veranstaltete Feier für alle Beschäftigten handelt.
Nach dem offiziellen Ende entfällt der Versicherungsschutz. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein großer Teil der Kolleg:innen die Weihnachtsfeier verlassen hat. Wenn einige den Abend noch weiter gemeinsam fortsetzen, sind sie nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Können Arbeitnehmer:innen am nächsten Tag später zur Arbeit kommen?
Wenn betrieblich nicht anders vereinbart, müssen Arbeitnehmer:innen am Tag nach der Weihnachtsfeier, wenn es sich um einen normalen Arbeitstag handelt, auch pünktlich zur Arbeit erscheinen. Passiert dies nicht, hat man mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
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